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Teilnahmebedingungen

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Teilnahmebedingungen zum Hob-Preis


Wir freuen uns über Ihre Bewerbung zum Wettbewerb. Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen:

1. Wer veranstaltet den Wettbewerb?

Der Hob-Preis ist ein Wettbewerb der Stiftung Kinderförderung von Playmobil, Brandstätterstraße 2-10, D-90513 Zirndorf (Veranstalter). Mit dem Preis werden besonders kreative und innovative Konzepte zu unterschiedlichen Themen ausgezeichnet.

2. Wer kann teilnehmen?

Die genaue Zielgruppe variiert entsprechend dem Ausschreibungsjahr, siehe hierzu die jeweilige Beschreibung auf der Website.

Wer teilnehmen möchte, reicht als Bewerbung das Formular „Kontaktinformationen für den Hob-Preis 2024/2025" sowie eine max. 10-seitige Beschreibung des Konzepts ein. Das Formular sowie Vorgaben zur Beschreibung des Konzepts können hier heruntergeladen werden.

Der Hob-Preis ist aktuell mit einer Höhe von insgesamt 250.000 € für insgesamt 22 Preisträger dotiert. Die Teilnahme ist kostenlos.

3. Wie läuft der Wettbewerb ab?

Die Bewerbungsunterlagen können Schulen ab dem 1. Oktober des jeweiligen Wettbewerbsjahres herunterladen und bis spätestens 15. Dezember des jeweiligen Wettbewerbsjahres ausgefüllt an uns zurücksenden.

Die Zusendung der Bewerbungsunterlagen hat an die E-Mail-Adresse hob-preis@kinderstiftung-playmobil.de zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Teilnahme ist die Uhrzeit des Empfangs der E-Mail. Teilnahmen außerhalb des Wettbewerbszeitraums werden nicht berücksichtigt.

Mit Abschicken der E-Mail erkennt der Bewerber diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.

Aus den gesamten Einsendungen werden durch ein Team der Stiftung Kinderförderung von Playmobil 22 Schulen vorausgewählt. Diese werden dann von einer multiprofessionellen Jury begutachtet und prämiert. Sowohl die Vorauswahl als auch die Begutachtung und Prämierung durch die Jury orientiert sich unter anderem an der Einhaltung an den in den Bewerbungsunterlagen definierten Aspekten der Gliederungspunkte. Für den Hob-Preis 2024/2025 werden 2 Hauptpreise mit jeweils 25.000 € und 20 Anerkennungspreise mit jeweils 10.000 € vergeben. In Bezug auf die Auswahl der Gewinner ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

Die Preisträgerschulen werden per Mail benachrichtigt. Das Preisgeld wird allen Gewinnerschulen auf ein zuvor genanntes Konto bei einem deutschen Kreditinstitut überwiesen.

An den beiden Hauptgewinnerschulen findet zusätzlich eine Übergabe eines symbolischen Schecks statt. Der genaue Übergabetermin wird mit den Schulen telefonisch vereinbart.

Die Zuwendung der Gewinne kann ausschließlich dann erfolgen, wenn vorab eine nach dem jeweiligen Dienstrecht ggf. erforderliche Dienstherrengenehmigung eingeholt und vorgelegt wurde. Sollte eine ggfs. erforderliche Dienstherrengenehmigung nicht vorgelegt werden, wird ein entsprechender Ersatzgewinner nach den oben definierten Grundsätzen aus dem bestehenden Bewerberpool ausgewählt.

Alle 22 ausgewählten Schulen sind Preisträger. Diese werden mit Namen der Einreichenden, der Schule und dem Beitragstitel auf der Website der Stiftung Kinderförderung von Playmobil vorgestellt. Zudem werden deren Konzepte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Form der visuellen Ausarbeitung und Zeitrahmen werden noch bekannt gegeben. Dies ist ein fester Bestandteil des Wettbewerbes.

Mit der Einsendung des Bewerbungsbogens räumt der/die Teilnehmende der Stiftung Kinderförderung von Playmobil vergütungsfrei das Recht ein, insbesondere das einfache, unwiderrufliche, übertragbare, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Recht, Angaben aus dem Beitrag zu nutzen, darzustellen und in diesem Sinne zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu bearbeiten, öffentlich wahrnehmbar zu machen, elektronisch, online, offline und auch mehrfach zu nutzen sowie das Werk zu verbinden. Der/die Teilnehmende garantiert, dass der Beitrag frei von Rechten Dritter ist und er/sie keine, dieser Rechtseinräumung entgegenstehenden, Verfügungen getroffen hat.

Gewinnansprüche können nicht auf andere natürliche oder juristische Personen übertragen oder abgetreten werden.

4. Wie erheben, speichern und verarbeiten wir personenbezogene Daten?

Die Bewerber*innen erklären sich mit der Speicherung ihrer Daten durch die Stiftung Kinderförderung von Playmobil einverstanden. Die erhobenen Daten dienen einzig der Benachrichtigung der Preisträgerschulen. Sie werden nicht zu Marketingzwecken genutzt oder an Dritte weitergegeben. Die bereitgestellten Informationen werden ausschließlich für die Diskussion in der Jury sowie zu Zwecken der Projektdokumentation genutzt. Wir weisen darauf hin, dass im Falle eines Gewinns das eingereichte Konzept auf unserer Webseite veröffentlicht wird. Wir bitten daher, im Vorfeld eventuell notwendige Einwilligungen hierfür einzuholen. Nach Ablauf des Auswahl- und Entscheidungsprozesses sowie der Preisverleihung werden die übermittelten Daten durch die Stiftung Kinderförderung von Playmobil gelöscht. Bitte beachten Sie, dass zahlreiche Aufbewahrungsfristen bedingen, dass einige Daten weiterhin gespeichert werden (müssen). Zudem gilt die Datenschutzerklärung der Stiftung Kinderförderung von Playmobil. Diese finden Sie unter: Datenschutz - Playmobil Kinderstiftung .

Für die Teilnahme an der Ausschreibung verarbeiten wir die an die Stiftung Kinderförderung von Playmobil gesendeten folgenden Daten der teilnehmenden Schulen:

Für die Bewerbung: Anrede, Vorname, Nachnahme der Schulleitung oder der für die Einsendung verantwortlichen Personen, Anschrift der Schule (Straße, PLZ, Ort), Kontaktadressen (Email und Telefonnummer), Schulname, Schulform und Bundesland.

Für die Überweisung des Gewinns: Kontodaten

Die übermittelten Daten nutzen wir, um die Schule im Falle eines Gewinns zu benachrichtigen oder um ggf. weitere Daten anzufordern. Wir verarbeiten personenbezogene Daten der Teilnehmer von diesem Wettbewerb nur unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen, soweit die Verarbeitung zur Bereitstellung, Durchführung und Abwicklung des Wettbewerbs erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO) oder die Teilnehmer in die Verarbeitung eingewilligt haben (Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO). Die Teilnehmer können ihre erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle des Widerrufs leider nicht länger an dem Wettbewerb teilnehmen können.

Im Rahmen des Projekts arbeiten wir mit einer Jury zusammen. Zur Auswahl der Preisträger werden Ihre Daten an diese Jury weitergegeben; die Zusammensetzung der Jury können Sie zu gegebener Zeit unserer Website entnehmen. Die Mitglieder der Jury werden von uns zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verpflichtet.

Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten über Sie bei uns gespeichert sind und zu welchem Zweck eine Speicherung erfolgt. Darüber hinaus können Sie Daten berichtigen oder solche Daten löschen lassen, deren Speicherung unzulässig oder nicht mehr erforderlich ist. Sie haben das Recht auf Datenübertragbarkeit, das Recht der Verarbeitung zu widersprechen, eine erteilte Einwilligung zu widerrufen und ein Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde über die stattfindende Datenverarbeitung zu beschweren. Unser Datenschutzbeauftragter steht Ihnen unter dsb@kinderstiftung-playmobil.de zur Verfügung.

5. Welche Änderungen behalten wir uns vor?

Die Stiftung Kinderförderung von Playmobil behält sich vor, den Wettbewerb jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu unterbrechen, zu modifizieren oder vollständig abzubrechen. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsmäßige Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann. Hieraus resultieren keine Ansprüche gegen die Stiftung Kinderförderung von Playmobil.

Sofern ein solcher Fall durch das Verhalten eines Bewerbers verursacht wird, kann die Stiftung Kinderförderung von Playmobil von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

6. Wann wird man vom Wettbewerb ausgeschlossen?

Wir behalten uns das Recht vor, bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen Bewerber vom Wettbewerb auszuschließen. Ausgeschlossen werden auch Bewerber, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen.

Sollten die Voraussetzungen für einen Ausschluss vorliegen, werden wir Gewinne auch nachträglich aberkennen oder zurückfordern. Aus dem Ausschluss bei dem Vorliegen berechtigter Gründe entstehen keinerlei Ansprüche der Bewerber/innen gegenüber der Stiftung Kinderförderung von Playmobil.

Im Falle des Ausschlusses eines Gewinners, wird ein entsprechender Ersatzgewinner nach den unter Ziffer 4 dieser Teilnahmebedingungen definierten Grundsätzen aus dem bestehenden Bewerberpool ausgewählt.

7. Wofür übernehmen wir keine Haftung?

Die Stiftung Kinderförderung von Playmobil haftet nicht für Schäden aus der Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Wettbewerbs-Internetseite bei nicht beeinflussbaren technischen Störungen und Ereignissen höherer Gewalt, sowie Angriffen Dritter. Insbesondere übernimmt die Stiftung Kinderförderung von Playmobil keine Haftung für etwaige Verzögerungen beim Versenden der E-Mail. Weiterhin übernimmt die Stiftung Kinderförderung von Playmobil keine Garantie bzw. Haftung dafür, dass die Hob-Preis-Internetseite auf dem jeweiligen Teilnehmerrechner ordnungsgemäß funktionsfähig ist.

Die Stiftung Kinderförderung von Playmobil haftet nur für Schäden, die von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt davon unberührt.

8. Sonstiges

Die vorliegenden Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollte eine der vorliegenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.